Wir haben ein Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Sie auf dieser Seite mehr erfahren können. Wir empfehlen Ihnen, dies zu lesen, bevor Sie Ihre Vermutung oder Bedenken melden.
Wer kann einen Bericht einreichen?
Sie können einen Bericht einreichen, wenn Sie ein aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter von Kentaur oder einem unserer Tochterunternehmen ("Kentaur"), ein Geschäftspartner, Lieferant, Kunde oder eine andere externe Partei mit Verbindung zu Kentaur sind.
Was kann gemeldet werden?
Sie können über das Hinweisgebersystem einen Bericht einreichen, wenn Sie Kenntnisse oder den Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften sowie andere schwerwiegende Angelegenheiten haben, einschließlich Verstöße gegen das EU-Recht, wie sie in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, festgelegt sind, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die folgenden:
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Straftaten, einschließlich Betrug, Veruntreuung, Missbrauch von Vermögenswerten, Urkundenfälschung, Buchhaltungsmanipulation, Bestechung, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Vergaberecht
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Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz
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Verstöße gegen Umweltvorschriften und Gesetze zur Verhinderung von Umweltverschmutzung
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Verletzung der beruflichen Schweigepflicht
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Verletzung des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten
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Schwerwiegende und/oder wiederholte Verstöße gegen interne Regeln und Richtlinien bei Kentaur
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Diskriminierung, schwere Mobbing, schwere Belästigung, körperliche Gewalt, Bedrohungen und sexueller Missbrauch
Die obigen Punkte sind nur Beispiele. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bericht in den Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems fällt, empfehlen wir Ihnen, unser Hinweisgebersystem zu nutzen. Der Bericht wird dann bewertet, und Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihr Bericht durch das Hinweisgebersystem abgedeckt ist.
Andere Angelegenheiten, geringfügige Verstöße gegen interne Richtlinien, Beschwerden über das Verhalten oder die Inkompetenz anderer Mitarbeiter, einschließlich Informationen über weniger schwerwiegende Arbeitsplatzkonflikte und Meinungsverschiedenheiten, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems. Diese Arten von Angelegenheiten müssen im Dialog mit einem unmittelbaren Vorgesetzten angesprochen werden.
Sie werden ermutigt, alle tatsächlichen oder vermuteten Gesetzesverstöße über dieses interne Hinweisgebersystem zu melden. Sie können sich jedoch auch entscheiden, Ihre Vermutung oder Bedenken an die externen Hinweisgebersysteme zu melden, die von den Behörden eingerichtet wurden.
PwC
Wenn Sie sich entscheiden, das Hinweisgebersystem von Kentaur zu nutzen, um Ihre Bedenken zu melden, wird Ihr Bericht von einer externen Drittpartei, PwC (PwC Statsautoriseret Revisionspartnerselskab "PwC"), entgegengenommen. PwC ist ein unabhängiges Prüfungs-, Steuer- und Beratungsunternehmen, das Berichte im Auftrag von Kentaur entgegennimmt, um Ihnen einen unabhängigen und anonymen Kanal zur Meldung Ihrer Bedenken zu bieten. Nach einer Vorprüfung werden die Berichte zur weiteren Bearbeitung an Kentaur weitergeleitet.
PwC beurteilt zunächst, ob der Hinweisgeberbericht in den Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems fällt. Wenn der Hinweisgeberbericht nicht genügend Informationen enthält, wird PwC versuchen, mehr relevante Informationen vom Hinweisgeber zu erhalten, falls möglich.
PwC leitet alle Hinweisgeberberichte an Kentaur weiter, nachdem sie bewertet haben, wer den Hinweisgeberbericht bearbeiten kann, um sicherzustellen, dass der Hinweisgeberbericht von einer unparteiischen und kompetenten Person bearbeitet wird und nicht an eine Person weitergeleitet wird, die direkt oder indirekt mit dem Hinweisgeberbericht in Verbindung steht oder bei der ein anderes Konfliktrisiko besteht.
Der HR-Manager von Kentaur
Der HR-Manager ist insgesamt verantwortlich für das Hinweisgebersystem. Der HR-Manager ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung des Hinweisgebersystems und die sorgfältige Nachverfolgung von Hinweisgeberberichten. Der HR-Manager ist verantwortlich für die Entscheidung, ob Untersuchungen von Hinweisgeberberichten durchgeführt werden sollen, und dafür, dass Hinweisgeberberichte in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und der Hinweisgeberpolitik von Kentaur bearbeitet werden.
Vertraulichkeit & Objektivität
Eine besondere Geheimhaltungspflicht gilt für diejenigen, die Berichte bearbeiten und untersuchen.
Alle Untersuchungen von Hinweisgeberberichten werden mit gebührendem Respekt für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung von Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit durchgeführt.
Kentaur und PwC werden Informationen über die Identität des Hinweisgebers und aller in den Hinweisgeberberichten genannten Personen so weit wie möglich vertraulich behandeln.
Hinweisgeberschutz
Kentaur toleriert keine Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber.
Kein Hinweisgeber wird benachteiligt, weil er eine Angelegenheit über das Hinweisgebersystem gemeldet hat, solange der Hinweisgeber eine berechtigte Sorge in gutem Glauben geäußert hat. Mitarbeiter, die in gutem Glauben eine Meldung machen, werden keine negativen Konsequenzen erfahren, einschließlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen, auch wenn sich die Meldung als unbegründet herausstellt.
Bericht einreichen
Sie können einen Bericht über diesen Link einreichen: https://whistleblowersoftware.com/secure/kentaur